Milchsystemreiniger für Kaffeemaschinen
Milchsystemreiniger für Kaffeemaschinen
Im Sortiment im Markt
Wiesbaden- Regal
- 004
- Meter
- 06
- Boden
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Durgol Milchsystemreiniger für Kaffeemaschinen
Gefahrenhinweise
| Signalwort | GEFAHR |
|---|---|
| Gefahrenhinweis | H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. EUH071 - Wirkt ätzend auf die Atemwege. |
| Sicherheitshinweise | P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 - Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P501 - Inhalt / Behälter … zuführen. * |
Produkthinweise
| Aufbewahrungs- und Verwendungshinweise | Befolgen Sie in erster Linie die Bedienungsanleitung Ihres Gerätes. 1. Für eine perfekte Reinigung geben Sie 50 ml Milchsystem-Reiniger* in den Milchbehälter und füllen diesen mit 450 ml Wasser auf. 2. Starten Sie den Reinigungsvorgang wie in der Bedienungsanleitung beschrieben. 3. Spülen Sie das Gerät anschliessend gemäss Anleitung gründlich mit klarem Wasser. 4. Zur Optimierung des Resultats können Sie alle milchführenden Teile zusätzlich in die aufgefangene Reinigungslösung einlegen. Anwendung bei externen Milchaufschäumern: 50 ml Milchsystem-Reiniger* in den Milchaufschäumer geben und diesen mit Wasser auffüllen. 15 Minuten einwirken lassen. Danach gründlich mit Wasser spülen. * entspricht zirka dem Inhalt einer Espressotasse |
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Alle Preise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, Pfandartikel zzgl. Pfand.
*Unter Vorlage der mein GLOBUS Kundenkarte oder verknüpften PAYBACK Karte an der Kasse. Registrierung und Verknüpfung unter globus.de/kundenprogramme.
**Nicht berücksichtigt werden Umsätze bei GLOBUS Tankstellen, Globus Baumärkten, GLOBUS Waschstraßen sowie bei GLOBUS Partnern (z. B. Shop-Zone). Ausgenommen sind außerdem Lottoumsätze, Kommissionsgeschäfte, preisgebundene Waren, SodaStream-, Tchibo- und Eduscho-Produkte, iTunes-, Telefon- und Geschenkkarten, Bücher, Zeitschriften, Säuglingsanfangsnahrung, Tabakwaren, Dienstleistungen sowie gegebenenfalls anfallendes Flaschenpfand.